Impressum

Betreiber der Website sowie inhaltlich verantwortlich:

mitNORM GmbH
Rendsburger Str. 14
30659 Hannover
Tel: 0511/56365720
E-Mail: Zentrale@mitNORM.com
Internetadresse: https://www.mitNORM.de

Geschäftsführer:
Michael Rublack, Jörg Jacob

c/o mitNORM GmbH, Rendsburger Str. 14, 30659 Hannover
Registergericht: Amtsgericht Hannover
Registernummer: HRB 212703
USt-ID-Nr.: DE300869097

Verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:

Michael Rublack, Jörg Jacob

c/o mitNORM GmbH, Rendsburger Str. 14, 30659 Hannover

Aufsichtsbehörden

Aufsichtsbehörde für die Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Recht und Ordnung
Leinstraße 14
30159 Hannover

Aufsichtsbehörde für die Erlaubnis nach § 34 d, § 34 f Gewerbeordnung
Industrie- und Handelskammer Hannover
Schiffgraben 49
30175 Hannover
Die mitNORM GmbH ist Mitglied dieser Industrie- und Handelskammer.

Versicherungsvermittlerregister

Registerstelle
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon 030 20308-0
www.vermittlerregister.info

Registernummer als Versicherungsmakler: D-BF4L-VXVS6-65
Registernummer Immobilienfinanzierung: D-W-133-N2LF-35
Registernummer als Finanzanlagenvermittler D-F-133-GLRS-54

Tätigkeitsart

Versicherungsmakler im Sinne des § 59 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz mit Erlaubnispflicht nach § 34 d, 34f und 34i Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland

Beteiligungen

Die mitNORM GmbH besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Darüber hinaus besitzt kein Versicherungsunternehmen eine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital der mitNORM GmbH.

Berufsrechtliche Regelungen

  • § 34 c Gewerbeordnung
  • § 34 d Gewerbeordnung
  • § 34 f Gewerbeordnung
  • § 34 i Gewerbeordnung
  • §§ 59-68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
  • Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Schlichtungsstellen

Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Vermittler im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen die folgenden unabhängigen Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG angerufen werden.

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin

www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstraße 13
10117 Berlin

www.pkv-ombudsmann.de

Ombudsfrau der privaten Bausparkassen
Postfach 30 30 79
10730 Berlin

www.bausparkassen.de

Gestaltung und Umsetzung der Webseite:

blanq.agency

Bildnachweis:

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Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung

Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 5, Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

  1. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unserer Versicherungsvermittlung 

Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung durch den Vermittler / Makler / Vertreter (Vermittler) 

Als ein zukunftsträchtig aufgestellter Vermittler gehört eine verantwortungsvolle Betreuung in Versicherungsfragen zu unserem Selbstverständnis und Leitbild.  
Anbieten von passgenauem Versicherungsschutz und Erzielung einer hohen Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes Unternehmensziel. Basis für eine hohe Kundenzufriedenheit ist eine umfassende, gute Beratung. Dazu gehört das Angebot und die Empfehlung geeigneter – und falls unsere Kundinnen und Kunden dies wünschen – auch nachhaltiger (im Sinne der ESG Kriterien) Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsvermittlung. 

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsvermittlung erfolgt in erster Linie über die Auswahl der Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte, die wir unseren Kundinnen und Kunden als für sie geeignet empfehlen. 

Vertreter: Hierfür kooperieren wir eng mit einer Vielzahl von Versicherungsunternehmen.
Makler: Holen wir für unsere Kunden Angebote aus der Breite des Marktes ein. 

Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition unserer Kunden haben könnte.  

Im Einzelnen gehen wir dabei wie folgt vor:

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Empfehlung nachhaltiger Finanzprodukte 

Bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten, die wir unseren Kundinnen und Kunden mit einer Präferenz für nachhaltige Anlagen empfehlen, werden Nachhaltigkeitsrisiken in zweierlei Hinsicht berücksichtigt:

Bereits alle Versicherer sind generell aufgrund regulatorischer Vorgaben verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen.
Gerne stellen Ihnen das Nachhaltigkeitskonzept der für Ihre Wünsche und Bedürfnisse als passgenau empfohlenen Versicherer auf Ihren Wunsch gesondert dar.

Wir sorgen ferner dafür, dass die Beraterinnen und Berater die jeweils von ihnen angebotenen nachhaltigen Produkte umfassend kennen und beurteilen können. Aktuelle Produktkenntnisse werden durch ein – über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehendes – qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot vermittelt.

  1. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Vergütungspolitik 

Wir stellen bereits auf Grund gesetzlicher Vorgaben im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass die Leistung und Tätigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. 
Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Versicherungsanlage- oder Altersvorsorgeprodukt zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Die von uns an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezahlte Vergütung hat keinen Einfluss auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

  1. Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsvermittlung

Wir berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung in der Versicherungsvermittlung. 

Dies erfolgt dadurch, dass die entsprechenden Informationen zu der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Kapitalanlage des von uns angebotenen Versicherers berücksichtigt wird. Dies erfolgt nicht nur im Vorfeld einer Empfehlung, sondern auf Wunsch des Kunden jederzeit auf Basis der vom jeweils angebotenen Versicherer zu seiner Nachhaltigkeitsstrategie zur Verfügung gestellten Informationen. Auf Wunsch des Kunden stellen wir ihm diese – soweit möglich – bis zum individuell empfohlenen Produkt dar.

Neben der allgemeinen Information des Versicherers zu dessen Strategie zur Berücksichtigung der Auswirkungen der Anlagen auf Nachhaltigkeitsrisiken beziehen wir uns dabei auch auf die vorvertraglichen Informationen des Versicherers zum jeweiligen Produkt.