Private Haftpflichtversicherung Private Haftpflichtversicherung

Warum du nicht auf eine private Haftpflichtversicherung verzichten solltest

Eins, zwei, drei und schon ist es passiert. Du stehst auf dem Gehweg und möchtest noch schnell die Straßenbahn auf der anderen Seite erwischen. Dabei übersiehst du einen Fahrradfahrer, der von links kommt. Er kommt ins Schleudern und fällt hin. Das Fahrrad hat einen Achter im Reifen, der Fahrradfahrer starke Prellungen und eine gebrochene Hand. Der Radfahrer kann dir gegenüber nicht nur den Schaden am Fahrrad, sondern auch die Kosten für seine Behandlung und Schmerzensgeld einfordern. Je nach Ausmaß der Verletzung sogar seine lebenslangen Einkommenseinbußen. Auf diese Weise kommen sehr schnell mehrere zehntausend, teilweise Millionen Euro zusammen, die eine Existenz zerstören können. Hier kannst du dich mit einer privaten Haftpflichtversicherung absichern.

Privathaftpflicht – Wer braucht Sie?  

Obwohl die Privathaftpflichtversicherung in Deutschland keine Pflichtversicherung ist, ist sie für JEDEN notwendig, um sein eigenes Hab und Gut zu schützen. Der Name kommt aus dem §823 des Bürgerlichen Gesetzbuches und besagt, dass in Deutschland jeder uneingeschränkt mit seinem Privatvermögen für Schäden gegenüber Dritten haftet – egal, ob mit seinem Geld- oder Sachvermögen. Besondere Haftungsrisiken wie das Hüten und Nutzen fremder Tiere, der Besitz fremder Schlüssel (vor allem für den Arbeitsplatz), das Anmieten von Ferienwohnungen oder Nebentätigkeiten, wie ehrenamtliche Arbeit, Risikosportarten oder Tagesmuttertätigkeiten können durch Vertragserweiterungen festgelegt werden. Damit du also auch weiterhin deine eigenen Lebensziele erfüllen kannst, ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung unabdingbar.  

Was ist in der Haftpflicht versichert? 

Es kann immer mal schnell etwas ungewollt kaputt gehen. Angefangen bei Sachschäden wie dem Fenster, das beim schwungvollen Zumachen zerbricht oder Vermögens- und Personenschäden. Die private Haftpflicht kommt in diesen Fällen für die von dir verursachten Schäden auf. Bevor die Versicherung den Schaden begleicht, wird zunächst geprüft, ob und inwiefern die gegen dich erhobenen Schadensersatzansprüche berechtigt sind.

Nur, wenn die Ansprüche als berechtigt eingestuft werden und du nicht gegen die Versicherungsbedingungen gehandelt hast, also zum Beispiel aus Vorsatz, wird der Schaden übernommen. Im Falle eines Sachschadens werden die Reparaturkosten gezahlt. Wenn der Gegenstand nach der Reparatur an Wert verloren hat, wird auch die Differenz übernommen. Bei einem Totalschaden erhält der Geschädigte den Zeitwert der versicherten Sache.

Wäre also beispielsweise das Fahrrad in dem zu Beginn genannten Beispiel komplett kaputt gegangen, hätte der Geschädigte den Betrag erhalten, den er für eine Wiederbeschaffung benötigen würde. Liegt ein Personenschaden vor, werden zum Beispiel Arzt- und Krankenhauskosten, Schmerzensgeld oder die Unfallfolgen, wie beispielsweise berufliche Einschränkungen oder bleibende Schäden, übernommen. 

Private Haftpflichtversicherung: Ab wann ist man nicht mehr über die Familie versichert?  

Als Kind ist man in der Regel über Familientarife mitversichert. Ab wann braucht man aber eine eigene private Haftpflichtversicherung, um Schadensfälle nicht selbst regulieren zu müssen? Grundsätzlich muss eine Familienhaftpflichtversicherung vorliegen, um als Kind abgesichert zu sein. Wurde beispielsweise eine Singleversicherung abgeschlossen, sind Kinder nicht mitversichert. Bei der Familienversicherung selbst gibt es einige Ausscheidungsgründe. Mit abgesichert ist man im Regelfall während der ersten Ausbildung bzw. Studiums und im Bundesfreiwilligendienst. Manche Versicherungen schützen sogar bis zur dritten Ausbildung und während der Wartezeiten mit Aushilfstätigkeiten von bis zu einem Jahr. Andere Versicherungen beenden die Kindermitversicherung bereits früher oder zu einem bestimmten Alter. Da hilft nur eine Überprüfung des Kleingedruckten in der elterlichen Privathaftpflichtversicherung. Sobald man berufstätig ist, muss man sich um die eigene private Haftpflichtversicherung kümmern.

Die Privathaftpflichtversicherung sollte in jedem Fall auf deine individuelle Situation angepasst sein und gegebenenfalls erweitert werden.  Du fragst dich, was du dabei berücksichtigen musst? 

Wichtige Punkte wären unter anderem:

  • Forderungsausfall: Wenn Du einen Schaden erleidest und der Verursacher hat keine Versicherung und kein Geld, dann erstattet dir deine Versicherung deinen Schaden.
  • Du hilfst schon mal anderen Menschen und falls dabei etwas kaputt geht, dann soll es versichert sein? Dann benötigst du den Bereich Gefälligkeitsschäden.
  • Leihst du dir gelegentlich Sachen aus? Wenn diese kaputt oder verloren gehen, soll das versichert sein?
  • Welche Sportart übst du aus? Kitesurfen? Windsurfen? Ruderst du oder nimmst du an Fahrradrennen teil?
  • Hast du wilde Tiere?
  • Sollen Schäden in Hotelzimmern oder angemieteten Ferienobjekten mitversichert werden?
  • Mietest du im Ausland Autos an?

Du siehst es gibt viel zu beachten und manchmal ist es auch irreführend. So sind bei einigen Tarifen geliehene Sachen mitversichert, aber nur wenn sie kaputt gehen und nicht wenn du sie verlierst oder sie dir entwendet werden. Deshalb Achtung, es gibt viele Besonderheiten im Kleingedruckten. Wir helfen dir dabei! 

Springt die Haftpflicht bei durch Alkoholkonsum entstandenen Schäden ein?  

Die meisten von uns haben bestimmt schon das ein oder andere Mal ein bisschen über den Durst getrunken. Wem das schon einmal passiert ist weiß, wie sehr Alkoholkonsum das Bewusstsein verändern kann. Auch die Einnahme von Betäubungsmitteln, ob gewollt oder ungewollt, führt dazu, dass wir nicht mehr Herr unserer Sinne sind. Entsteht dabei ein Schaden, ist oft die Frage, wer dafür haftet beziehungsweise die Kosten für den entstandenen Schaden übernimmt.  

Vorweg für den Fall, dass Betäubungsmittel unwissentlich genommen werden: Dies ist fallabhängig, da dem Angeklagten Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Setzt man sich zum Beispiel mit dem Wissen, dass der Kreislauf nicht mehr ganz mitmacht an das Steuer eines Autos, greift §316 StGb. Er besagt, dass es untersagt ist, unter dem Einfluss von Betäubungsmittel oder Alkohol ein Auto zu führen. Hierbei wird auch Fahrlässigkeit bestraft. Also höchste Vorsicht in solchen Fällen! Bei Versicherungen wird im Normalfall zwischen grob fahrlässig und vorsätzlich unterschieden. Grundlegend sind alle vorsätzlichen Handlungen von sämtlichen Versicherungen nicht abgedeckt. Bei grob fahrlässigen Handlungen kann es in verschiedenen Fällen zum Streitpunkt mit der Versicherung kommen.

Konsumiert eine Person zu viel Alkohol, könnte sie im Moment der Schadensverursachung nicht deliktfähig gewesen sein. Dies würde im Normalfall dazu führen, dass die gesetzliche Haftung für den entstandenen Schaden entfällt – aber auch hier gibt es laut Gesetz wieder Lücken, die dafür sorgen können, dass die Versicherung nicht zahlt! In gängigen Privathaftpflichtversicherungskonzepten gibt es keinen Ausschluss oder sonstige Einschränkungen des Versicherungsschutzes zum Thema Alkoholgenuss. Der Einzelfall muss allerdings konkret betrachtet werden, um eine gültige Aussage treffen zu können. Ein genauer Check der Versicherungspolice durch einen Experten ist ratsam. 

Merke: Haftpflichtversicherungen leisten nur dann, wenn kein Vorsatz vorliegt. Handelt der Versicherungsnehmer vorsätzlich, muss und wird die Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden nicht ersetzen. Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit sind in der Regel abgesichert.  

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung? 

In der privaten Haftpflichtversicherung unterscheidet man zwischen Singletarifen und Familientarifen. Im Singletarif ist nur der Versicherungsnehmer geschützt. In einem Familientarif sind weitere Personen mitversichert, wie der Ehepartner oder die Kinder.  Für Familien ist es empfehlenswert, eine gemeinsame Versicherung abzuschließen, weil diese in der Regel günstiger ist als Einzelversicherungen für jedes Familienmitglied. Leistungsstarke Tarife für Familien kosten ca. 70 – 80 € jährlich. Gute Singletarife gibt es bereits ab 50 € im Jahr.

Hast du noch Fragen? 

Du hast noch offene Fragen, deine Haftpflichtversicherung erscheint dir zu teuer oder du möchtest deinen ersten eigenen Tarif abschließen? Dann sichere dir noch heute professionelle Unterstützung bei einem unserer mitNORM-Berater, damit du auch wirklich eine zu dir passende Versicherung findest. In einem persönlichen Gespräch analysiert ihr deine individuelle Situation und deine Wünsche, die dir die Haftpflicht erfüllen sollte. Dein Berater findet dann im Anschluss das richtige Angebot für dich. Weißt du was das Beste daran ist? Alle unsere Empfehlungen sind zu 100% objektiv, transparent und verbraucherschutzkonform. Du kannst also beruhigt sein, dass du nur Vorschläge erhältst, die wirklich zu dir passen. Sichere dir jetzt dein Beratungsgespräch. 

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